Willkommen in der Kardinal Döpfner Schule

Die Kultusministerium hat die am 20.01.2022 veröffentlichten Vorgaben heute ergänzt und teilweise präzisiert. Hier geben wir eine leicht gekürzte Version der Elterninformation wieder, die Sie in Kürze auch auf der FAQ Seite des KMs finden werden:

Was geschieht mit positiv getesteten Schülerinnen und Schülern?
Wie bisher dürfen Schülerinnen und Schüler, die positiv auf Covid-19 getestet wurden, den Präsenzunterricht nicht besuchen. Wird eine Infektion in der Schule entdeckt, muss die Schülerin bzw. der Schüler umgehend nach Hause gehen bzw. von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die Schule benachrichtigt das Gesundheitsamt. Ein positiver Selbsttest muss durch einen PCR-Test (z. B. im Testzentrum) bestätigt werden; das Gesundheitsamt informiert über das weitere Vorgehen. Die Isolation der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler dauert in der Regel 10 Tage. Sie kann nach sieben Tagen mit einem negativen Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) beendet werden, wenn das Kind keine Covid-19-typischen Symptome hat. Die Isolation endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt.

Was gilt für die übrigen Schülerinnen und Schüler?
Die übrigen, negativ getesteten Schülerinnen und Schüler der Klasse besuchen weiter den Unterricht. Die Testungen in der Klasse werden für fünf Tage nochmals ausgeweitet. Das Gesundheitsamt kann zudem ergänzend alle Schülerinnen und Schüler der betroffenen Klasse als enge Kontaktpersonen einstufen, sodass diese grundsätzlich in Quarantäne sind; es bedarf keiner Einzelanordnung durch das Gesundheitsamt. Die Schule informiert die Betroffenen über die Entscheidung des Gesundheitsamtes. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test), wenn der Schüler keine Covid-19-typischen Symptome hat. Eine etwaige Freitestung liegt in der Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen endet mit Übermittlung des negativen Testergebnisses an das Gesundheitsamt. Schülerinnen und Schülern, die von der Quarantänepflicht ausgenommen sind (doppelt geeimpft, geboostert, frisch genesen) wird empfohlen, in dieser Zeit ihre Sozialkontakte so weit wie möglich einzuschränken.

Aktuell anstehende Termine sind:

Liebe Eltern, Schüler und Mitglieder der Schulgemeinschaft,

wir werden an der KDS ab 10.01.2022 folgende Schutz-, Test- und Hygienemaßnahmen, basierend auf den aktuellen Kabinettsbeschlüssen auf Landes- und Bundesebene, fortführen und umsetzen:

  • Es gilt Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude und im laufenden Unterricht für die Grund- und Mittelschule. Für die Schüler der Grundschule gelten die üblichen Testtage der Pooltests (Mo/Mi oder Di/Do) plus Selbsttest an Montagen, für die Schüler der Mittelschule gelten die üblichen Testtage für Selbsttests (Mo, Mi und Fr). Einschränkungen im Pausensport und gemischte Unterrichtsgruppen (Religion, Werken, OGS-Gruppen etc.) gelten weiterhin.
  • Externe Personen, die das Schulgelände im laufenden Betrieb betreten, unterliegen den 3G-Regeln. Wir bitten dringend, sich nur mit den gültigen Nachweisen (schriftlich, elektronisch) nach Anmeldung im Sekretariat oder persönlich, bei Personen im Haus, im Schulhaus aufzuhalten. Einzelheiten zur Bestimmung haben wir hier hinterlegt.
  • Die Maßnahmen zum Umgang mit Erkältungssymptomen beschreiben wann Kinder zuhause bleiben müssen und unter welchen Bedingungen (und Testvarianten) sie wieder zurück in die Schule dürfen. Bitte lesen Sie die Hinweise und reagieren Sie bei einer Erkrankung entsprechen. Zur Vereinheitlichung der Testabläufe in der Schule werden Rückkehrer aus dem Krankenstand am Tag der Rückkehr mit einem Schnelltest getestet, sofern kein anderer Test vorliegt.
  • Alle Schüler nehmen an den Tests teil, unabhängig vom Status (genesen, 2x geimpft, geboostert); Genesene Grundschüler nehmen erst ab dem 28. Tag der attestierten Genesung wieder an den PCR-Pooltestungen teil und werden in der Zwischenzeit mit Schnelltests getestet. Für extern erbrachte Tests (PCR/Antigen) gelten die bisherigen Rahmenzeiten.
  • Quarantänevorgaben bei Positiv-Testung: Beachten Sie die individuellen Informationen des Gesundheitsamts und den Elternbrief des Kultusministeriums vom 20.01.2022.
  • Ferienrückkehrer aus dem Ausland: Kommt Ihr Kind nach den Ferien aus einen Hochrisikogebiet (oder Virusvariantengebiet) zurück, gilt für ungeimpfte Schüler die Quarantänepflicht von 10 Tagen, über die Sie durch die elektronische Einreiseanmeldung und darauf folgend, durch das Gesundheitsamt, hingewiesen worden sind.

Zum zweiten Mal starten wir mit dem Wunsch, uns alle gesund wieder zu sehen in die Weihnachtsferien. Gemeinsam lernen und Schule erleben unter Pandemiebedingungen hat vieles verändert: Das Arbeiten wurde digitaler, brachte uns in Zeiten des Lockdowns wieder näher zusammen, kann aber nicht die menschliche Nähe ersetzen, die uns mittlerweile verunsichert, obwohl sie doch Sicherheit und Geborgenheit vermitteln sollte. Sich ständig ändernde Rahmenbedingungen, wie "Maske ab, Maske auf", Schnelltests, Pooltests forderten die Flexibilität aller in der Schulgemeinschaft heraus und haben viel Kraft gekostet. Trotz allem, oder gerades deswegen, wünschen wir Schülern, Eltern, dem Schulteam und allen die der KDS auf die ein oder andere Weise verbunden sind, frohe, gesegnete und erholsame Weihnachtsferien 2021.

Hinweis: Das Impfzentrum Miltenberg führt am 02.01.2022 erneut eine Sonderimpfaktion für Kinder zwischen 5-11 Jahren, mit kinderärztlicher Beratung durch. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Landratsamts. Jugendliche und deren Eltern können sich weiterhin für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen, auch in den Ferien beim Impfzentrum anmelden.